
Ausfallhonorar Vereinbarung Muster (Therapie & Coaching)
Leerlaufzeiten sind teuer. In Deutschland ist das Ausfallhonorar (§ 615 BGB) gängige Praxis, aber es muss vorher klar vereinbart werden. Hier sind Textbausteine für Ihre Praxis.
Das Wichtigste vorab
- Schriftlich: Der Patient muss die Vereinbarung unterschreiben bevor die Behandlung beginnt (Behandlungsvertrag).
- Frist: Üblich sind 24 oder 48 Stunden (Werktage).
- Hinweis: Ein bloßer Aushang im Wartezimmer reicht oft nicht.
3 Textbausteine
1. Standard-Klausel (Psychotherapie)
Terminabsagen und Ausfallhonorar
Da ich eine Bestellpraxis führe, sind die vereinbarten Termine ausschließlich für Sie reserviert. Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Werktunden (Mo-Fr) vorher ab.
Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen wird gemäß § 615 BGB ein Ausfallhonorar in Höhe des entgangenen Honorars (bzw. 80€) in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden kann.
Krankenkassen erstatten dieses Ausfallhonorar grundsätzlich nicht.
2. Die "Kulante" Variante (Coaching)
Absageregelung
Wir verstehen, dass Krankheit oder Notfälle vorkommen können.
- Absagen bis 24 Stunden vor dem Termin sind kostenfrei.
- Jeder Klient erhält einen "Notfall-Joker" pro Jahr für eine kostenfreie kurzfristige Absage.
- Danach berechnen wir 50% des Honorars bei verspäteter Absage.
3. Strenge Variante (Privatpraxis Hohe Nachfrage)
Verbindliche Terminreservierung (48h)
Terminverschiebungen müssen spätestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgen.
Bei späteren Absagen – unabhängig vom Grund (auch Krankheit) – ist das volle Honorar zu entrichten, da der Termin so kurzfristig nicht neu besetzt werden kann. Ich empfehle das Abschließen einer Termin-Ausfallversicherung, falls Sie dieses Risiko nicht tragen möchten.
Kommunikation der Regelung
Vermeiden Sie Konflikte durch Transparenz.
- Im Buchungsprozess: Checkbox: "Ich akzeptiere die Absageregelung (24h)."
- Im Erstgespräch: Kurz erwähnen: "Bitte sagen Sie rechtzeitig ab, sonst muss ich es leider privat in Rechnung stellen."
Umgang mit Konflikten
Wenn ein Patient sich weigert zu zahlen:
- Verweisen Sie freundlich auf den unterschriebenen Vertrag.
- Erklären Sie den Schaden: "Ich sitze hier eine Stunde und warte auf Sie, und ein anderer Patient hätte den Termin dringend gebraucht."
FAQ
Darf ich Ausfallhonorar bei Kassenpatienten verlangen? Ja, aber nur privat. Sie dürfen es nicht über die Versichertenkarte abrechnen. Es ist ein privater Vertrag zwischen Ihnen und dem Patienten.
Was ist mit "höherer Gewalt"? Bei plötzlicher schwerer Erkrankung oder Unfall sind Gerichte oft patientenfreundlich. Kulanz ist hier meist der bessere Weg, um die therapeutische Beziehung nicht zu zerstören.
Sicher buchen Mit OnlyCaly, können Patienten die AGBs und Absageregeln direkt bei der Buchung bestätigen. Das schafft Rechtssicherheit.
